Bei einer Wanderung bei Winterberg haben wir eine EC-Karte gefunden. Ich mag hier mal eine Datenschutzrechtliche Bewertung vom Wege der Karte zu ihrem Besitzer wiedergeben. Da es ein ganz normaler Wochentag war, haben wir bei der entsprechenden Sparkasse angerufen. Die nette Dame am Telefon hat uns erst einmal nach der Kartennummer und dem Gültigkeitsdatum gefragt. Da ich die Karte in der Hand hatte konnte ich ihr damit zeigen, dass etwas an der ‚gefunden‘ Geschichte dran ist. Sie meinte, dass sie die Karte noch nicht Sperren wolle und versuchen möchte den Besitzer zu kontaktieren und ihm meine HandyNr mitzuteilen. Aus meiner Datenschutzrechtlicher Sicht lief das alles sehr vorbildlich ab. Durch meinen Anruf habe ich ja schon indirekt zugestimmt das meine Daten für den Fall erfasst werden. Die Mitarbeiterin hat mich aber auch noch gefragt ob sie die Nummer weitergeben darf.
Auf dem Weg zurück sind uns mehrere Wanderer begegnet, von denen manch einer suchend aussah. Die haben wir gefragt ob sie mit Vorname so heißen wie auf der Karte. Da war aber niemand dabei. Dadurch konnten wir bei einer Bejahung dann nach dem Nachnamen fragen um sicher zu gehen.
In Winterberg sind wir in die Touristinformation – es kann ja gut sein das man für die Kurtaxe registriert wird. Wir haben in der Information die Karte gezeigt und die Dame dort hat auch gleich danach in der Datenbank gesucht. Sie konnte die Person finden und im Hotel Bescheid sagen das die Karte gefunden wurde. Nachdem ich den Namen der Dame aufschreiben lassen habe habe ich die Karte dort gelassen – man weiß ja nie, auch wenn ich mir da nichts böses bei ihr gedacht habe. Ich habe zu der Karte auch eine Harzretro Visitenkarte gelegt. Auch hier: ich habe nichts weiteres, außer das der Besitzer in einem der vielen Hotels ist, erfahren. Auch das war wieder aus meiner Sicht sehr vorbildlich.
Auf dem Weg zum Auto bekam ich dann einen Anruf: Der Besitzer wurde von der Sparkasse erreicht und hat sich dann bei mir gemeldet. Nachdem ich den Fundort gesagt habe und das die Karte in der Touristinformation liegt war jemand sehr erleichtert.
Datenschutzrechtlich: ich habe ja zugestimmt das die Sparkasse meine Nr weitergeben kann. Also alles kein Problem.
Nach ein paar Wochen erhalte ich hier ein Paket als Dankeschön. Das hat mich sehr gefreut! Die Adresse stammt höchstwahrscheinlich von meiner Webseite über meine Karte. Datenschutzrechtlich wieder kein Problem.
Und die Moral: Die DSGVO ist kein Hindernis – man muss sie nur richtig anwenden. Und da muss ich ein echtes Lob an die betreffende Sparkasse und an die Touristinfo in Winterberg geben.